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Diehl-Sport-Cars
Inh. Aron Diehl

Auf der Grub 18

35767 Breitscheid-Medenbach

 

Telefon: +49 2777 811350

Fax.: +49 2777 811654

Mobil:  0178 988 4713

arondiehl@t-online.de

Öffnungszeiten Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr, Sa. nach telef. Vereinbarung

 

Die Gewährleistung-

 

(juristisch korrekt: Sachman-
gelhaftung) dient dem Schutz des Käufers und
regelt bestimmte Verpflichtungen des Verkäu-
fers. Die Gewährleistung gilt daher nur im Ver-
hältnis zwischen Käufer (z.B. Autokäufer) und
dem Verkäufer (z.B. dem Autohaus). Ist ein Fahr-
zeug mangelhaft, kann der Käufer eine Nacher-
füllung verlangen, bzw. dem nachgeordnet gibt
es Möglichkeiten, vom Kauf zurückzutreten oder
eine Kaufpreisminderung zu fordern. Bei Neufahr-
zeugen gilt grundsätzlich eine Gewährleistungs-
frist von zwei Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen
kann diese auf ein Jahr verkürzt und beim Verkauf
von Privat sogar ganz ausgeschlossen werden.

Wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit Ge-
fahrübergang ein Mangel an einer Sache (in diesem
Fall an einem erworbenen Fahrzeug) zeigt, wird ver-
mutet, dass die Sache bereits bei der Übergabe
an den Käufer mangelhaft war - es sei denn, diese
Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Man-
gels unvereinbar (etwa bei Teilen, die natürlicher-
weise verschleißen wie Bremsbeläge). In der Pra-
xis bedeutet das, dass der Verkäufer in den ersten
sechs Monaten nach dem Verkauf einer Sache in
der Pflicht steht zu beweisen, dass der Mangel zum
Verkaufszeitpunkt noch nicht bestand. Nach Ablauf
dieser Frist muss dann der Käufer beweisen, dass
der Mangel zum Verkaufszeitpunkt bereits bestand.

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